Über unser bereits erfolgreich eingeführtes Beteiligungsmodell sind Sie ähnlich wie bei einer Maschinengemeinschaft/Siliergemeinsachft Miteigentümer der durch Sie festgelegten Technik –> Sie haben aber einen erheblichen Unterschied –> Sie haften bei unserem Modell nicht für die Miteigentümer, von Zahlungsausfällen anderer Auftraggeber oder großer Biogasanlagen sind Sie nicht betroffen und müssen nicht für Schäden die durch einen fremden Fahrer entstanden sind einstehen. Wenn Sie nicht alle Arbeiten an Agrolohn als Lohnunternehmer abgeben wollen, aber dennoch neue Maschinentechnik gewinnbringend auslasten wollen –> dann fragen Sie uns –> wir haben die Lösung!

 

Falls Sie weiterhin nicht “wild” auf eigene Technik sind –> dann verlassen Sie sich auf Agrolohn –> Ihren Dienstleister für Landwirtschaft, Bioenergie und